Freie Schulen - GRÜNE: Opposition einig über Verfassungsklage
gegen Neuregelung des Gesetzes
Giegengack: Wir wollen verhindern, dass die freien Schulen per Gesetz
gezwungen werden, sich zu elitären Privatschulen zu entwickeln
Dresden. Zum heutigen Fraktionsbeschluss der LINKEN, eine Normenkontrollklage
über die im Haushaltbegleitgesetz festgelegten Veränderungen
bei der Genehmigung und Finanzierung der freien Schulen zu unterstützen,
erklärt Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der
GRÜNEN-Landtagsfraktion:
"Wir begrüßen den Beschluss der Fraktion Die LINKE,
gemeinsam mit uns und der SPD-Fraktion für die freien Schulen vor
das sächsische Verfassungsgericht zu ziehen. Mit dieser gemeinsamen
Klage stellen die Oppositionsfraktionen im Landtag einmal mehr unter
Beweis, dass sie trotz programmatischer Unterschiede kompromissbereit
und handlungsfähig sind."
"In einer freiheitlichen Demokratie darf es kein staatliches Schulmonopol
geben. Die von der Koalition im letzten Jahr beschlossenen Änderungen
zu Genehmigung und Finanzierung der freien Schulen stellen faktisch
ein Gründungsverbot für freie Schulen dar. Die bestehenden
freien Schulen werden förmlich gezwungen, sich zu elitären
Privatschulen zu entwickeln. Das wollen wir gemeinsam verhindern",
so Giegengack weiter.
Presseinformation Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen
Landtag, 06.09.2011