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AKTUELL ...... Thema Krankenhäuser


2.100 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Bürgerentscheid am 29. Januar 2012 gesucht

284 Wahlvorstände in den Wohngebieten sowie 52 Briefwahlvorstände werden beim „Bürgerentscheid zum Erhalt der Städtischen Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt“ am 29. Januar 2012 für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Die Wahlvorstände leiten in den Wahlbezirken die Abstimmungshandlung und stellen das Ergebnis im Abstimmungsbezirk fest. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und je vier Beisitzer.

Die Wahlräume sind am Abstimmungstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Dabei sollte der Vorstand vollzählig anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit 16 Uhr im Rathaus.

Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sucht die Landeshauptstadt Dresden rund 2 100 ehrenamtliche Wahlhelfer. Wahlhelfer müssen abstimmungsberechtigt sein, das heißt sie müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Dresden haben, mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sein. Wahlhelfer können zudem alle Gemeindebediensteten werden.

Die Wahlhelfer erhalten je nach Einsatz und Funktion ein Erfrischungsgeld von 20 bis 50 Euro. Die Vorsitzenden und deren Stellvertreter erhalten eine ca. zweistündige Schulung für ihre Tätigkeit.

Interessierte können sich ab sofort zu den Dienstzeiten (montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, montags und mittwochs 13 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags 13 bis 18 Uhr) bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer (Sitz: Theaterstraße 11-15, Zimmer 254) melden.
Vorzugsweise kann die Bereitschaftserklärung unter www.dresden.de/wahlen online ausgefüllt werden. Bei einer formlosen schriftlichen Anmeldung sollten folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, Anschrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail. Die Postanschrift hierfür lautet: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, AG Wahlhelfer, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. E-Mail: wahlhelfer@dresden.de, Telefon (03 51) 4 88 11 18, Fax: (03 51) 4 88 58 83. Spezielle Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

In seiner Sitzung vom 3. November hat der Dresdner Stadtrat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe zulässig ist. Am 29. Januar 2012 sollen die Dresdner Bürgerinnen und Bürger daher über die Frage entscheiden: „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?".

Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden, 05.12.2011