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AKTUELL ...... Thema Krankenhäuser


Hintergrund

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. November 2011 mit einer knappen Stimmenmehrheit von 34 zu 32 Stimmen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe beschlossen. Nach Sächsischer Gemeindeordnung ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.

In der Sitzung vom 24. November 2011 beschloss der Stadtrat als Abstimmungstag den 29. Januar 2012.

Die abstimmungsberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner haben nun die Möglichkeit über die folgende Frage abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?".

Musterstimmzettel (*.pdf, 84 KB)

Jeder Abstimmungsberechtigte hat für den Bürgerentscheid eine Stimme. Diese Stimme kann für „Ja" oder „Nein" abgegeben werden. Bei dem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss nach Sächsischer Gemeindeordnung jedoch mindestens ein Viertel der Abstimmungsberechtigten - ca. 108.750 Abstimmungsberechtigte - betragen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat.

Abstimmungsgebiet

Das Abstimmungsgebiet für den Bürgerentscheid „Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt“ ist die Landeshauptstadt Dresden.
Das Abstimmungsgebiet gliedert sich in 276 Abstimmungsbezirke.
Das bedeutet, dass die Abstimmungsberechtigten in 276 Abstimmungsräumen die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jeder Abstimmungsberechtigte findet die Angaben zu seinem Abstimmungsraum auf der Abstimmungsbenachrichtigung, welche in der ersten Januarwoche 2012 versandt wurden.
Alle Abstimmungsräume sind auch am 19. Januar 2012 im Dresdner Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben.
Auf der Abstimmungsbenachrichtigung und in der öffentlichen Bekanntmachung erfahren Sie auch, ob der zuständige Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist.
Im Abstimmungsraumfinder können Sie anhand des Stadtplanes Ihren Abstimmungsraum finden:

Abstimmungsraumfinder
Für alle Dresdnerinnen und Dresdner, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben, werden in der Landeshauptstadt Dresden 52 Briefabstimmungsbezirke gebildet. Die dazugehörigen Briefwahlvorstände ermitteln das Ergebnis der Briefwahl am Abstimmungstag ab 18 Uhr in den Räumen des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19.

Abstimmungsberechtigung
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen und ausländischen Unionsbürger, die am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten (28. Oktober 2011) ihren einzigen bzw. Hauptwohnsitz in Dresden haben, mindestens 18 Jahre alt (geboren am 29. Januar 1994 oder früher) und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.
Nicht abstimmungsberechtigt sind Personen, die das Stimmrecht infolge Richterspruchs nicht besitzen oder für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.

Abstimmungsbenachrichtigung
Alle Abstimmungsberechtigten erhielten in der ersten Januarwoche 2012 die Abstimmungsbenachrichtigung per Brief. Mit der Benachrichtigung wurden auch gemäß Bürgerentscheidssatzung zwei A4-Blätter mit der neutralen Unterrichtung der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und den Argumenten der Befürworterinnen und Befürworter sowie der Gegnerinnen und Gegner der zur Abstimmung stehenden Frage versandt.

Presseinformationen Landeshauptstadt Dresden