Hintergrund
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. November 2011 mit einer knappen
Stimmenmehrheit von 34 zu 32 Stimmen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe beschlossen.
Nach Sächsischer Gemeindeordnung ist innerhalb von drei Monaten ein
Bürgerentscheid durchzuführen.
In der Sitzung vom 24. November 2011 beschloss der Stadtrat als Abstimmungstag
den 29. Januar 2012.
Die abstimmungsberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner haben nun die
Möglichkeit über die folgende Frage abzustimmen: "Sind
Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und
Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?".
Musterstimmzettel
(*.pdf, 84 KB)
Jeder Abstimmungsberechtigte hat für den Bürgerentscheid eine
Stimme. Diese Stimme kann für „Ja" oder „Nein"
abgegeben werden. Bei dem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne
entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss nach Sächsischer Gemeindeordnung
jedoch mindestens ein Viertel der Abstimmungsberechtigten - ca. 108.750
Abstimmungsberechtigte - betragen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht,
entscheidet der Stadtrat.
Abstimmungsgebiet
Das Abstimmungsgebiet für den Bürgerentscheid „Krankenhäuser
Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt“ ist die
Landeshauptstadt Dresden.
Das Abstimmungsgebiet gliedert sich in 276 Abstimmungsbezirke.
Das bedeutet, dass die Abstimmungsberechtigten in 276 Abstimmungsräumen
die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jeder Abstimmungsberechtigte
findet die Angaben zu seinem Abstimmungsraum auf der Abstimmungsbenachrichtigung,
welche in der ersten Januarwoche 2012 versandt wurden.
Alle Abstimmungsräume sind auch am 19. Januar 2012 im Dresdner Amtsblatt
öffentlich bekanntgegeben.
Auf der Abstimmungsbenachrichtigung und in der öffentlichen Bekanntmachung
erfahren Sie auch, ob der zuständige Abstimmungsraum barrierefrei
erreichbar ist.
Im Abstimmungsraumfinder können Sie anhand des Stadtplanes Ihren
Abstimmungsraum finden:
Abstimmungsraumfinder
Für alle Dresdnerinnen und Dresdner, die ihre Stimme im Wege der
Briefwahl abgeben, werden in der Landeshauptstadt Dresden 52 Briefabstimmungsbezirke
gebildet. Die dazugehörigen Briefwahlvorstände ermitteln das
Ergebnis der Briefwahl am Abstimmungstag ab 18 Uhr in den Räumen
des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19.
Abstimmungsberechtigung
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen und ausländischen Unionsbürger,
die am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten
(28. Oktober 2011) ihren einzigen bzw. Hauptwohnsitz in Dresden haben,
mindestens 18 Jahre alt (geboren am 29. Januar
1994 oder früher) und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.
Nicht abstimmungsberechtigt sind Personen, die das Stimmrecht infolge
Richterspruchs nicht besitzen oder für die zur Besorgung aller Angelegenheiten
ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
Abstimmungsbenachrichtigung
Alle Abstimmungsberechtigten erhielten in der ersten Januarwoche 2012
die Abstimmungsbenachrichtigung per Brief. Mit der Benachrichtigung wurden
auch gemäß Bürgerentscheidssatzung zwei A4-Blätter
mit der neutralen Unterrichtung der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
und den Argumenten der Befürworterinnen und Befürworter sowie
der Gegnerinnen und Gegner der zur Abstimmung stehenden Frage versandt.
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