„Johanna“
schwimmt fremd:
Probefahrt für Kirchentagsfähre
Für den Evangelischen Kirchentag betreiben die Dresdner Verkehrsbetriebe
ab 1. Juni 2011 10 Uhr eine vorübergehende Fährverbindung zwischen
Pieschen-Süd (Eisenberger Straße) und dem Ostragehege (in Höhe
ehemalige „Onkel Toms Hütte“). Damit sich der Aufwand
lohnt, soll sie bis einschließlich Pfingstmontag überholen.
Vom 2. bis 4. Juni, also während der Kirchentagsveranstaltungen in
der Messe, ist die Fähre von 8 bis 22 Uhr im Einsatz und legt jeweils
stündlich zusätzlich im Neustädter Hafen an. An den anderen
Tagen, also am 1. Juni und vom 5. bis 13. Juni verkehrt sie von 10 bis
19 Uhr nur zwischen beiden Elbufern.
„Johanna“ in Pieschen
Eigens für die „Kirchentagsfähre“ wurden von der
Stadt Coswig zwei geeignete Pontons nebst Zugangsstegen geliehen. Die
wurden überprüft, erhielten einen neuen Anstrich und wurden
am vergangenen Wochenende in Position gebracht. Seit Montag finden die
ersten Probefahrten statt. Die Verbindung soll Kirchentagsbesuchern und
– bei vorhandenen Kapazitäten - Radfahrern den Umweg über
eine der Brücken ersparen. Nach dem eigentlichen Kirchentagsbetrieb
holt die Fähre noch bis einschließlich Pfingstmontag über.
Vom 2. bis 4. Juni legt sie einmal pro Stunde zusätzlich im Neustädter
Hafen an. Dort befinden sich Quartiere der Kirchentagsgäste, die
so direkt zur Veranstaltung übersetzen können. Jeweils zur vollen
Stunde startet sie am Ostragehge, etwa zur Minute 15 ist sie dann im Hafen.
Die andere Zeit pendelt sie zwischen den beiden Elbufern. Letzte Fahrt
vom Hafen ist gegen 21:20 Uhr, vom Ostragehege 22 Uhr.
Wegen des günstigeren Tiefgangs und der größeren Kapazität
verlegt die „Johanna“ ihren Standort elbabwärts zur neuen
Fährstelle. In Johannstadt kommt derweil ein anderes Fährboot
zum Einsatz. Auf der Pieschener Fähre gilt der normale Tarif, Besitzer
einer Eintrittskarte zum Kirchentag können kostenlos mitfahren.
Fahrprüfung für Fährleute
Wer eine Fährstelle einrichten will, braucht eine Genehmigung - wer
vorübergehend eine Personenfähre auf der Elbe betreiben will,
braucht viele! Neben den Genehmigungen für Anlegestellen und Fährbetrieb,
die vom städtischen Umweltamt, vom Straßen- und Tiefbauamt,
dem Freistaat Sachsen als Besitzer der Elbwiesen und dem Wasser- und Schifffahrtsamt
als zuständige Bundesbehörde erteilt werden, sind auch technische
Prüfungen von Anlegern und Befestigungen nötig. Diese Genehmigungen
liegen jetzt alle vor. Dass im Neustädter Hafen angelegt werden kann,
verdanken die Kirchentagsgäste dem Entgegenkommen des Hafenpächters
und der Firma Elbecharterschiff, deren Anleger benutzt werden darf. Damit
die Fähre in den Einsatz gehen darf, müssen die Fährleute
noch ihre Fach- und Ortskenntnisse nachweisen. Obwohl alle erfahrene „Fährmänner“
sind, müssen sie an jeder neuen Elbquerung eine kleine Prüfung
ablegen. Diese Formalie wird bis zum 1. Juni erledigt sein.
Pressemitteilung DVB AG, 24.05.2011 |